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Titelumwandlung
Die Würfel sind gefallen....
Titel: Abschlussjahre 1980 - 1984, Titelumwandlung nicht möglich
Die Teilrevision des Fachhochschulgesetzes hatte insbesondere die Anpassung der bestehenden Erlasse namentlich auch die Verordnung über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels zur Folge. Der Bundesrat hat am 14. September 2005 die teilrevidierte Fachhochschulverordnung verabschiedet und zusammen mit dem geänderten Fachhochschulgesetz und weiteren Ausführungserlassen am 5. Oktober 2005 in Kraft gesetzt.
Mit der Aufnahme der Titelumwandlung für die Absolventinnen und Absolventen einer anerkannten Höheren Hauswirtschaftlichen Fachschule (HHF) in Art. 1 Abs. 1 Bst. a der Verordnung über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels erfolgte gleichzeitig die Nachführung aus der Änderung des Artikels 26 der Fachhochschulverordnung vom 24. April 2002. Der Gesetzgeber ist auf eine Ergänzung für die Titelumwandlung - in Anlogie zu den HTL-, HWV- und HFG-Abschlüssen - der Vorgängerinstitutionen der HHF nicht eingetreten.
Da sich die gesetzliche Grundlage für die Titelumwandlung nicht nur auf den Abschluss (Hauswirtschaftliche Betriebsleiterin HHF) bezieht, sondern auch an die Institution geknüpft ist (Höhere Hauswirtschaftliche Fachschule HHF), können nur diejenigen Titel umgewandelt werden, die an einer Höheren Hauswirtschaftlichen Fachschule erworben wurden.
Die Abschlüsse als "Hauswirtschaftliche Betriebsleiterin" der Jahre 1980 - 1984 können demzufolge leider nicht in FH-Abschlüsse umgewandelt werden.
BUNDESAMT FÜR BERUFSBILDUNG UND TECHNOLOGIE Abschlussjahr 1985 Wie das BBT mitteilt, kann nun die Titelumwandlung von Hauswirtschaftliche Betriebsleiterin HHF in Betriebsökonomin FH für das Abschlussjahr 1985 vorgenommen werden. Den Gesuchstellerinnen wurden die Verfügungen zugestellt. Dieser Ausbildungslehrgang war ein wesentlicher Bestandteil der Überprüfung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens, welches mit dem Entscheid des EVD vom 6. Dezember 1985 für die Anerkennung als Höhere Hauswirtschaftliche Fachschule HHF abgeschlossen wurde. Die Diplomjahrgänge mit Abschluss in den Jahren 1982, 1983 und 1984 werden zurückgestellt. Im Rahmen der Revision des Fachhochschulgesetzes werden die Fachhochschulverordnung sowie die Verordnung über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels überarbeitet. Es ist vorgesehen, in der revidierten Verordnung des Departements eine Bestimmung aufzunehmen, die in Analogie der Titelumwandlung der Abschlüsse in Sozialer Arbeit, die Titelumwandlung für diese Abschlüsse ermöglichen sollte. Der Zeitplan sieht vor, dass frühestens auf 1. Januar 2005 die Inkraftsetzung erfolgen wird.
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